Begleitung der Gebäudebedarfsplanung in den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen der Evangelischen Kirche im Rheinland
Im Jahr 2017 wurde ein integriertes Klimaschutzkonzept der Evangelischen Kirche im Rheinland verabschiedet. Die Landessynode 2022 hat verpflichtende Vorgaben für die Kirchenkreise und die Kirchengemeinden beschlossen. Sie hat sich das Ziel gesetzt, bis 2035 treibhausgasneutral zu werden. Um das zu erreichen, werden Kirchenkreise und Kirchengemeinden verpflichtet, bis spätestens 2027 auf der Grundlage einer Gebäudebedarfsplanung und einer Finanzplanung zu entscheiden, welche Gebäude sie langfristig benötigen und wie die verbleibenden Gebäude treibhausgasneutral umgestaltet werden können. Die Prokiba GmbH begleitet die Gremien bei dieser Aufgabe durch Nutzungs- und Bedarfsfeststellungen und im Rahmen der Zustandsbewertung.
Aktueller Stand der Beauftragung (09/2024) nach Kirchenkreisen:
- An Sieg und Rhein
- Bonn
- Düsseldorf
- Gladbach-Neuss
- Köln-Rechtsrheinisch
- Moers
- Simmern-Trarbach